Bestellformulare
Bitte beachten Sie!! Abholzeit von Tür zu Tür ist von 12:00 bis 18:00 Uhr
Nachdem eine Bestellung aufgegeben wurde, senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung zu. Wenn Sie die Überweisung abgeschlossen haben, stellen wir einen Versandauftrag aus und vereinbaren eine Abholzeit für Sie. Unsere Bearbeitungszeit beträgt ca. 1-2 Werktage.
Beachten Sie, dass wenn die Gewichtsberechnung ungültig (zu wenig) ist, das Risiko einer zusätzlicher Nachzahlung besteht.
Versandausschlüsse
Von der Beförderung sind folgende Sendungen ausgeschlossen:
1 Deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation), dem europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder einer zuständigen Behörde als unzulässig oder nur unter Auflagen als zulässiger Sendungsinhalt eingestuft ist oder verbotene Gegenstände nach lit. (iv) und (v) der Anlage zur VO (EG) Nr. 2320/2002 v. 16.12.2002 in ihrer jeweils gültigen Fassung enthalten.
2 Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern, sonstige Waren, deren Beförderung nach Ermessen des Auftragnehmers gegen Sicherheits- oder Rechtsbestimmungen verstößt.
3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn der Auftragnehmer oder der ausgewählte Dienstleister nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erlangt, oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Sendung von der Beförderung gemäß den AGB des jeweiligen Dienstleisters ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, sofern es die Sachlage rechtfertigt, solche Güter unter Benachrichtigung des Kunden auf dessen Kosten zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.
4 Die Übernahme von ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar.
5 Der Kunde haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von ausgeschlossenen Gütern entstehen.
6 Insbesondere sind Lieferungen mit folgenden Artikeln bzw. Waren ausgeschlossen:
• Pakete, die unzureichend verpackt sind, unzureichend verpackte Güter enthalten, deren Verpackungen nass sind, undicht sind, Gerüche durchlassen oder nur in Packpapier eingewickelt sind.
• Pakete deren Wert € 1.000,- überschreitet oder die besonders wertvolle Güter (z.B. Bargeld, Münzen, Aktien, Kreditbriefe, Obligationen, Wertpapiere, Edelmetalle und -steine, echten Schmuck und echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten) beinhalten.
• Güter, die in irgendeiner Weise einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (z.B. zerbrechliche Waren; Waren die nur in eine Richtung gelagert transportiert werden können; Waren die nur unter besonderen Umweltbedingungen transportiert werden können, etc.).
• Pakete, die sterbliche menschliche oder tierische Überreste, Organe, tote oder lebende Tiere und Insekten oder Tierpräparate enthalten.
• Besonders wertvolle Güter (z.B. Bargeld, Münzen, Aktien, Kreditbriefe, Obligationen, Wertpapiere, Edelmetalle und -steine, echter Schmuck und echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten).
• Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z.B. Datenträger mit sensiblen Informationen).
• Pakete die Telefonkarten und Prepaid Karten, z.B. für Mobiltelefone enthalten.
• Pakete die Geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher) enthalten.
• Pakete die Waffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des WaffG sowie Munition und Sprengstoffe im Sinne des SprengG insbesondere Feuerwerkskörper oder leicht entflammbare Artikel enthält,
• Pakete die Batterien und Akkus insbesondere Power-Banks (Akkus die in Geräte eingebaut sind bedürfen einer vorherigen Prüfung ob diese eingeführt werden dürfen) enthalten.
• Pakete die Gefahrgüter (z.B. Chemikalien) enthalten.
• Pakete deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt,
• Pakete die mit der Frankatur „unfrei“ gekennzeichnet sind.
• Güter, welche dem Sanktionsgesetz unterliegen.
• Pakete die Arzneimittel, Tabakwaren und Spirituosen enthalten.
• Pakete die verbotenen Gegenstände nach lit. (iv) und (v) der Anlage zur VO (EG) Nr. 2320/2002 v. 16.12.2002 in ihrer jeweils gültigen Fassung enthalten.
• Sendungen an APO/FPO Adressen, Postfächer oder Packstationen.
• Pakete die nasses Eis, Nahrungsmittel welche einem Einfuhrverbot in dem Bestimmungsland unterliegen, verderbliche Lebensmittel und Getränke, die gekühlt werden müssen enthalten.
• Pakete die Pflanzen und Pflanzenmaterial einschl. Saatgut und Schnittblumen enthalten
• Pakete die Lotterielose, Glückspielutensilien soweit diese gesetzlich verboten sind enthalten,
• Pakete die Pornographische Waren einschließlich sonstiger anstößige Inhalte die in den Bestimmungsländern nicht eingeführt werden dürfen, enthalten,
• Pakete die gefährliche Abfälle einschließlich medizinische Abfälle enthalten,
• Sendungen für die eine besondere Transport-, Einfuhr, Ausfuhr- oder sonstige Genehmigung erforderlich ist.
• Sendungen, die Schaden an Gegenständen, Personen oder anderen Sendungen verursachen können oder geeignet sind die Sendung zu verzögern.
• Carnet-Lieferungen.
7 Ferner sind Pakete von der Beförderung ausgeschlossen, deren Gewicht oder Maße die maximalen Werte der Dienstleister übersteigen. Der Versand an Postfachadressen und Packstationen ist ausgeschlossen.
8 Der Kunde ist zur Einhaltung der Beförderungsausschlüsse verpflichtet und hat vor der Übergabe der Pakete entsprechende Kontrollen durchzuführen. Der Auftragnehmer bzw. dessen Dienstleister übernimmt ausschließlich verschlossene Pakete, welche während der Beförderung nur in gesetzlich zulässigen Ausnahmesituationen geöffnet werden.
9 Beauftragt der Kunde den Transport von Paketen, deren Beförderung gemäß dieser AGB und den AGB des Dienstleisters untersagt ist, ohne dass er den Auftragnehmer den Transport vor Übergabe angezeigt hat, erfolgt der Transport auf alleiniges Risiko des Kunden. Der Kunde ist für alle Schäden an seinem Paket und Schäden, die der Auftragnehmer oder Dritte erleiden, allein verantwortlich und trägt sämtliche aus der vertragswidrigen Beauftragung resultierenden Kosten, inklusive Aufwendungsersatz für angemessene Maßnahmen, die der Auftragnehmer oder Dienstleister veranlasst, um den vertragswidrigen Zustand oder Gefahren zu beseitigen oder abzuwehren (z.B. Sicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung, Reinigung etc.). Auf einem Paket angebrachte Beschriftungen oder Kennzeichen, die auf einen Beförderungsausschluss hinweisen, gelten nicht als in Kenntnissetzen des Auftragnehmers. Eine durch den Dienstleister oder dessen Erfüllungsgehilfen erteilte Zustimmung zur Beförderung oder eine stillschweigende Übernahme eines Paketes stellen keine Zustimmung zur Beförderung entgegen eines Beförderungsausschlusses dar.
10 Darüber hinaus haben die aktuellen Beförderungsausschlüsse des jeweiligen selbständigen Dienstleisters Vorrang und gelten vom Kunden als angenommen.