Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Stand Januar 2021
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Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Tätigkeiten und Verträge von

(nachfolgend Auftragnehmer genannt)
über die Vermittlung von Transportleistungen (Vermittlung der Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen, Paketen und Speditionsgütern) einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen im Inland und Ausland soweit nicht zwingend etwas anderes gesetzlich vorgeschrieben ist.
Vertragsverhältnis
2.1 Die Angebote wenden sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristischen Personen.
2.2 Die Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB . Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Aufträge in Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von AGB eines Kunden, die unseren AGB widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
2.3 Mitteilungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden erfolgen in Textform (Briefpost, E-Mail oder Internetformular).
2.4 Der Vertrag kommt durch die Übermittlung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder in Briefform, spätestens jedoch auch ohne Bestätigung, mit der Übernahme der Sendung zur Weiterbeförderung zustande.
Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer vermittelt die Durchführung des Transportes zu festen Kosten. Die durch den selbständigen Dienstleister zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Einzelauftrag. Der Auftragnehmer beauftragt Dienstleister, die den Transport selbständig und eigenverantwortlich ausführen. Insofern muss der Kunde auch zwingend die AGB der selbständigen Dienstleister beachten, welche ihm im Angebot zur Kenntnis gebracht werden.
3.2 Der Leistungsumfang beschränkt sich auf den jeweiligen Dienstleister, der für die Besorgung der Beförderung, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung zuständig ist.
3.3 Der Auftragnehmer und seine Dienstleister sind nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung verpflichtet.
3.4 Weisungen, die nach Übergabe der Pakete vom Versender erteilt worden sind, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 bis 5, 419 HGB finden keine Anwendung. Sind Termin- und Expresspakete von Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen betroffen, wird der Versender unverzüglich unterrichtet, um dessen Weisung einzuholen. Ist die Weisung nicht innerhalb angemessener Frist zu erlangen, so kann der Auftragnehmer oder dessen Dienstleister diejenigen Maßnahmen ergreifen, welche im Interesse des Kunden angemessen und geeignet erscheinen, insbesondere kann das Paket an den Versender (Kunden) zurückbefördert werden. Der Kunde ist zum Ersatz der erforderlichen Aufwendungen oder Zahlung einer angemessenen Vergütung verpflichtet, wenn das Hindernis nicht dem Auftragnehmer oder dessen Dienstleister zuzurechnen ist.
3.5 Eine Zustellung an Postfachadressen und Packstationen ist ausgeschlossen.
3.6 Die Ablieferung mit befreiender Wirkung geschieht an jede unter der Zustelladresse angetroffene Person, es sei denn es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung.
3.7 Sind Zustellungen oder Rücksendungen wegen Adressenmängel, fehlender Absenderangaben oder aus sonstigen Gründen nicht möglich, darf der Dienstleister die Sendung zwecks Feststellung des Auftraggebers oder Empfängers öffnen. Verläuft die Ermittlung erfolglos, darf der Inhalt nach Ablauf einer angemessenen Frist verwertet oder, sofern notwendig, umgehend vernichtet werden.
3.8 Wert- oder Interessendeklarationen nach CMR oder Warschauer Abkommen werden nicht berücksichtigt.
3.9 Die Zollanmeldung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfanges. Im Einzelfall kann dies durch gesonderte Vereinbarung übernommen werden. Die dadurch entstehenden Kosten (z.B. Zölle und Steuern) trägt der Kunde.
Leistungsentgelt
4.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, gelten die üblichen Leistungsentgelte der jeweils aktuellen Preisliste.
4.2 Kosten für Rücksendungen werden dem Kunden separat berechnet.
4.3 Aufwendungen (z.B. Zölle und Ein- bzw. Ausfuhrabgaben) für Sendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.4 Sind Leistungsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu zahlen oder werden sie von ihm verursacht, so hat der Kunde diese Beträge zu begleichen.
4.5 Das vom Kunden an den Auftragnehmer für erbrachte Leistungen zu zahlende Entgelt ergibt sich aus dem erteilten Einzelauftrag.
4.6 Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung oder Vorkasse. Nachnahme, Kreditkarte, Paypal oder Lastschriftverfahren sind ausgeschlossen.
4,7 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Außerdem besteht bei Nichtverbrauchern ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
4.8 Rechnungen vom Auftragnehmer sind sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Dem Kunden ist insbesondere die Aufrechnung mit Gegenforderungen untersagt, es sei denn, dass diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Rechnungen des Auftragnehmers gelten nach Ablauf von drei Monaten ab Rechnungszugang als genehmigt.
4.9 Werden dem Auftragnehmer nicht korrekte Daten (z.B. Adressdaten vom Kunden oder Empfänger) übermittelt, ist dieser berechtigt eine Klärungsgebühr von mindestens 10,00 Euro zu verlangen. Einlagerungsgebühren bis zur Ermittlung richtiger Daten werden mit 10,00 Euro pro Tag berechnet, ab dem 2. Tag der Einlagerung.
Versand und Verpackung
5.1 Befördert werden alle Sendungen bis zu den vordefinierten Höchstmaßen und Gewichten, diese betragen:
1. Die längste Seite (l=Länge ) darf nicht länger als 270 cm sein;
2. Deren Gurtmaß (Längste Seite + 2×Höhe + 2×Breite) darf nicht mehr als 330 cm sein;
3. Das Gewicht darf nicht schwerer als 250 kg sein;
4. Die Pakete müssen „stapelbar“ sein.
5.2 Dem Kunden obliegt eine ausreichende Innen- und Außenverpackung sowie eine ordentliche Kennzeichnung der Sendung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut vor Beanspruchung durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag angemessen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne die Hinterlassung von Spuren nicht zulässt.
5.3 Der Kunde versichert, nur solche Sendungen für den Versand zu übergeben, deren Beförderung den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Versand-, Transit- oder Ziellandes entsprechen.
5.4 Die angegebenen Lieferfristen sind keine Fixtermine. Fixe Zustellzeiten bzw. verbindliche Lieferzeiten werden nicht garantiert.
5.5 Weden vom Kunden falsche Angaben zum Gewicht oder zu den Abmaßen gemacht, kann vom Kunden eine Nachzahlung verlangt werden.
Beförderungsausschlüsse
6.1 Von der Beförderung sind folgende Sendungen ausgeschlossen:
6.1 Deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation), dem europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder einer zuständigen Behörde als unzulässig oder nur unter Auflagen als zulässiger Sendungsinhalt eingestuft ist oder verbotene Gegenstände nach lit. (iv) und (v) der Anlage zur VO (EG) Nr. 2320/2002 v. 16.12.2002 in ihrer jeweils gültigen Fassung enthalten.
6.2 Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern, sonstige Waren, deren Beförderung nach Ermessen des Auftragnehmers gegen Sicherheits- oder Rechtsbestimmungen verstößt.
6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn der Auftragnehmer oder der ausgewählte Dienstleister nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erlangt, oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Sendung von der Beförderung gemäß den AGB des jeweiligen Dienstleisters ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, sofern es die Sachlage rechtfertigt, solche Güter unter Benachrichtigung des Kunden auf dessen Kosten zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.
6.5 Der Kunde haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von ausgeschlossenen Gütern entstehen.
6.6 Insbesondere sind Lieferungen mit folgenden Artikeln bzw. Waren ausgeschlossen:
• Pakete, die unzureichend verpackt sind, unzureichend verpackte Güter enthalten, deren Verpackungen nass sind, undicht sind, Gerüche durchlassen oder nur in Packpapier eingewickelt sind.
• Pakete deren Wert € 1.000,- überschreitet oder die besonders wertvolle Güter (z.B. Bargeld, Münzen, Aktien, Kreditbriefe, Obligationen, Wertpapiere, Edelmetalle und -steine, echten Schmuck und echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten) beinhalten.
• Güter, die in irgendeiner Weise einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (z.B. zerbrechliche Waren; Waren die nur in eine Richtung gelagert transportiert werden können; Waren die nur unter besonderen Umweltbedingungen transportiert werden können, etc.).
• Pakete, die sterbliche menschliche oder tierische Überreste, Organe, tote oder lebende Tiere und Insekten oder Tierpräparate enthalten.
• Besonders wertvolle Güter (z.B. Bargeld, Münzen, Aktien, Kreditbriefe, Obligationen, Wertpapiere, Edelmetalle und -steine, echter Schmuck und echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten).
• Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z.B. Datenträger mit sensiblen Informationen).
• Pakete die Telefonkarten und Prepaid Karten, z.B. für Mobiltelefone enthalten.
• Pakete die Geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher) enthalten.
• Pakete die Waffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des WaffG sowie Munition und Sprengstoffe im Sinne des SprengG insbesondere Feuerwerkskörper oder leicht entflammbare Artikel enthält,
• Pakete die Batterien und Akkus insbesondere Power-Banks (Akkus die in Geräte eingebaut sind bedürfen einer vorherigen Prüfung ob diese eingeführt werden dürfen) enthalten.
• Pakete die Gefahrgüter (z.B. Chemikalien) enthalten.
• Pakete deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt,
• Pakete die mit der Frankatur „unfrei“ gekennzeichnet sind.
• Güter, welche dem Sanktionsgesetz unterliegen.
• Pakete die Arzneimittel, Tabakwaren und Spirituosen enthalten.
• Pakete die verbotenen Gegenstände nach lit. (iv) und (v) der Anlage zur VO (EG) Nr. 2320/2002 v. 16.12.2002 in ihrer jeweils gültigen Fassung enthalten.
• Sendungen an APO/FPO Adressen, Postfächer oder Packstationen.
• Pakete die nasses Eis, Nahrungsmittel welche einem Einfuhrverbot in dem Bestimmungsland unterliegen, verderbliche Lebensmittel und Getränke, die gekühlt werden müssen enthalten.
• Pakete die Pflanzen und Pflanzenmaterial einschl. Saatgut und Schnittblumen enthalten
• Pakete die Lotterielose, Glückspielutensilien soweit diese gesetzlich verboten sind enthalten,
• Pakete die Pornographische Waren einschließlich sonstiger anstößige Inhalte die in den Bestimmungsländern nicht eingeführt werden dürfen, enthalten,
• Pakete die gefährliche Abfälle einschließlich medizinische Abfälle enthalten,
• Sendungen für die eine besondere Transport-, Einfuhr, Ausfuhr- oder sonstige Genehmigung erforderlich ist.
• Sendungen, die Schaden an Gegenständen, Personen oder anderen Sendungen verursachen können oder geeignet sind die Sendung zu verzögern.
• Carnet-Lieferungen.
6.7 Ferner sind Pakete von der Beförderung ausgeschlossen, deren Gewicht oder Maße die maximalen Werte der Dienstleister übersteigen. Der Versand an Postfachadressen und Packstationen ist ausgeschlossen.
6.8 Der Kunde ist zur Einhaltung der Beförderungsausschlüsse verpflichtet und hat vor der Übergabe der Pakete entsprechende Kontrollen durchzuführen. Der Auftragnehmer bzw. dessen Dienstleister übernimmt ausschließlich verschlossene Pakete, welche während der Beförderung nur in gesetzlich zulässigen Ausnahmesituationen geöffnet werden.
6.9 Beauftragt der Kunde den Transport von Paketen, deren Beförderung gemäß dieser AGB und den AGB des Dienstleisters untersagt ist, ohne dass er den Auftragnehmer den Transport vor Übergabe angezeigt hat, erfolgt der Transport auf alleiniges Risiko des Kunden. Der Kunde ist für alle Schäden an seinem Paket und Schäden, die der Auftragnehmer oder Dritte erleiden, allein verantwortlich und trägt sämtliche aus der vertragswidrigen Beauftragung resultierenden Kosten, inklusive Aufwendungsersatz für angemessene Maßnahmen, die der Auftragnehmer oder Dienstleister veranlasst, um den vertragswidrigen Zustand oder Gefahren zu beseitigen oder abzuwehren (z.B. Sicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung, Reinigung etc.). Auf einem Paket angebrachte Beschriftungen oder Kennzeichen, die auf einen Beförderungsausschluss hinweisen, gelten nicht als in Kenntnissetzen des Auftragnehmers. Eine durch den Dienstleister oder dessen Erfüllungsgehilfen erteilte Zustimmung zur Beförderung oder eine stillschweigende Übernahme eines Paketes stellen keine Zustimmung zur Beförderung entgegen eines Beförderungsausschlusses dar.
6.10 Darüber hinaus haben die aktuellen Beförderungsausschlüsse des jeweiligen selbständigen Dienstleisters Vorrang und gelten vom Kunden als angenommen.
Mitwirkungspflichten und Verpflichtungen
7.1 Dem Kunden obliegen die ordnungsgemäße Adressierung und Anbringung der Begleitpapiere bzw. Beförderungspapiere. Codierte Adressen oder Postfachadressierungen sind nicht zulässig. Fehler beim Ausfüllen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei Übergabe des Paketes nur ein einziger unbeschädigter zugelassener Paketaufkleber gut sichtbar und unverdeckt auf der größten Seite des Paketes angebracht ist. Alte Paketaufkleber, Adressangaben oder sonstige alte Kennzeichen sind zu beseitigen.
7.2 Der Kunde hat bei Versand von Zollgut alle Papiere und Informationen bereitzustellen, die für die zollamtliche Abwicklung erforderlich sind. Kosten der zollamtlichen Abfertigung hat der Kunde zu tragen. Sind wegen einer Rückführung von Exportpaketen weitere Frachten, Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben zu zahlen, hat diese der Kunde zu tragen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Rückführung zu vertreten.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe zu prüfen und dem Auftragnehmer anzuzeigen, ob es sich um von der Beförderung ausgeschlossene Güter handelt. In Zweifelsfällen muss der Kunde den Auftragnehmer hierüber informieren und die Entscheidung einer Beförderung vom Auftragnehmer einholen.
7.4 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus den AGB nicht nach, kann der Auftragnehmer oder Dienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen das Paket ausladen, einlagern, sichern und zurückbefördern, ohne gegenüber dem Kunden bzw. Versender deshalb schadensersatzpflichtig zu werden und von dem Kunden bzw. Versender Ersatz der erforderlichen Aufwendungen wegen dieser Maßnahmen verlangen.
Haftung/Haftungsausschluss
8.1 Der Auftragnehmer wird lediglich als Vermittler von Fracht- und Speditionsdienstleistungen tätig. Er haftet, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen:
8.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen, sondern tritt lediglich die Haftungsansprüche gegen den Dienstleister an den Kunden ab, der die Abtretung annimmt. Der Auftragnehmer wird den Kunden bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Dienstleister unterstützen.
8.3 Der Auftragnehmer haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen, höchsten jedoch bis in Höhe des Wertes der Sendung unter Berücksichtigung des nach den Vorgaben des Auftragnehmer max. zulässigen Höchstgewichtes. Der Ersatz aller darüberhinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen etc.).
8.4 Die Haftung des Auftragnehmers, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann (Kardinalspflichten).
8.5 Außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen seitens des Auftragnehmers haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die dem Auftragnehmer oder einem Dritten durch die Sendung entstehen. Der Kunde garantiert für jegliche Haftungsansprüche, welche über die in diesen Bedingungen anerkannte Haftung hinausgehen, und stellt dem Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, insbesondere denen des Empfängers, frei.
8.6 Für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten und Inhaltsstoffen haftet der Auftragnehmer ausdrücklich nicht. Hierfür ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
8.7 Etwaige Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer müssen in schriftlicher Form innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung erhoben werden, andernfalls sind alle Schadensersatzansprüche gegen ihn ausgeschlossen.
8.8 Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren in einem Jahr, vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Regelungen. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert oder übergeben bzw. hätte abgeliefert oder übergeben werden müssen.
8.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Zurückbehaltungsrechte gegen den Auftragnehmer geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich als berechtigt anerkannt wurden.
Versicherung
9.1 Ein genereller Versicherungsschutz besteht nicht.
9.2 Ein Versicherungsschutz kann bis zu EUR 5.000,00 pro Sendung gegen eine zusätzlich zu entrichtende Prämie im Einzelfall vereinbart werden. Hierzu bedarf es einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Aufragnehmer und dem Kunden.
9.3 Die Erhöhung der Versicherungssumme kann nach Maßgabe des Kunden für das gesamte Sendungsvolumen, für ein Teilvolumen oder für eine einzelne Sendung bei Vertragsabschluss, vereinbart werden. Der Kunde erhält eine Bestätigung per Post oder E-Mail über die Annahme der Versicherungserhöhung. Ohne diese Bestätigung ist die Versicherung nichtig.
9.4 Die über die gesetzliche Haftung hinausgehende Versicherung besteht allein zugunsten des Kunden. Hieraus resultierende Ansprüche können nicht an Dritte abgetreten werden.
Hindernisse
10.1 Wenn der Empfänger sich auf eine Benachrichtigung bei Abwesenheit nicht meldet oder die Sendung nach der zweiten vergeblichen Anfahrt nicht zuzustellen ist, wird die Sendung dem Absender kostenpflichtig wieder Retoure gesendet. Die Rückführungskosten können den zehnfachen Paketpreis für den Hin-Transport betragen.
10.2 Bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger kann der Kunde durch den Auftragnehmer oder beauftragten Dienstleiste informiert werden. Dieser kann dann mit dem Empfänger Kontakt aufnehmen und über den Verbleib der Ware entscheiden. Wird keine entsprechende Verfügung nach 3 Tagen bei nationalem bzw. 2 Tage bei internationalem Versand erteilt wird die Sendung wieder zum Absender zurück transportiert. Die dabei entstehenden Versandkosten sind durch den Kunden zu tragen.
10.3 Wird ein Auftrag storniert, nachdem die Auftragsbuchung bereits per Mail bestätigt wurde, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 5,00 € durch den Kunden zu entrichten. Rechtzeitige Stornierungen, die an Werktagen (Montag bis Freitag) bis 18°° Uhr eingereicht werden, sind kostenfrei. Diese sind schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Auftragsnummer oder Paketnummer an den Auftragnehmer zu richten.
10.4 Die Auswahl des Versandweges im Falle einer Rücksendung liegt im Ermessen des Auftragnehmers.
Datenschutz
11.1 Durch die Übermittlung seiner persönlichen Daten willigt der Kunde ein, dass der Auftragnehmer diese nutzt, um seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dabei versichert der Kunde, dass er bei Daten von Dritten, die für die Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig sind, die geltenden Datenschutzgesetze eingehalten hat sowie die Genehmigung zur Weitergabe und Weiterverarbeitung dieser Daten an den Auftragnehmer und seinen Dienstleistern, zur Durchführung der vertraglichen Vereinbarung, eingeholt hat.
11.2 Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung werden die persönlichen Daten des Kunden und des Empfängers auch in andere Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes übermittelt, in denen möglicherweise andere Regelungen für den Schutz persönlicher Daten bestehen.
11.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die im Zusammenhang mit dem von ihm organisiertem Transport stehen.
11.4 Der Kunde hält den Auftragnehmer schadlos gegenüber sämtlichen Kosten, Ansprüchen, Schäden und Ausgaben, die der Auftragnehmer in Verbindung mit der Nichteinhaltung der Ziffer 11 dieser AGB durch den Kunden entstehen bzw. die der Auftragnehmer erlitten hat.
Höhere Gewalt
12. Ist der Auftragnehmer durch höhere Gewalt, Streiks oder sonstige unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden können – gleich ob im Betrieb des Auftragnehmers oder bei seinen Dienstleistern – wie Betriebsstörungen, Laderaummangel, behördliche Eingriffe, Energiemangel usw., an der Erfüllung unserer Vertragspflichten gehindert, verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung dadurch nachträglich unmöglich oder für den Auftragnehmer unzumutbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Kontrollen von Sendungen
13. Der Auftragnehmer bzw. der selbständige Dienstleister behalten sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen oder auf behördliche Anordnung Sendungen ohne Mitteilung jederzeit zu öffnen und zu kontrollieren und unterliegen insofern keinerlei Haftung. In Übereinstimmung mit den anwendbaren Regelungen ist der Auftragnehmer bzw. selbständige Dienstleister verpflichtet, Röntgenuntersuchungen vorzunehmen. Der Auftragnehmer bzw. der selbständige Dienstleister können diese Röntgenuntersuchungen durchführen und der Kunde verzichtet hiermit auf mögliche Forderungen wegen Schäden oder Verzögerungen, die durch das Röntgen der Sendung entstanden sind.
Abweichende Vereinbarungen
14. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung einzelner Klauseln der AGB oder der AGB selbst.
Erfüllungsort und Gerichtsstand und Recht
15.1 Der ausschließliche Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.
15.2 Dies gilt wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
15.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.4 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dienen lediglich dem besseren Verständnis des Kunden.
Garantien
16. Der Auftragnehmer gewährt keine Garantien, weder ausdrücklich noch konkludent.
Salvatorische Klausel
17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht beeinflusst. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung oder Regelung soll durch eine Bestimmung oder Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Sinn dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Sinngemäß gilt Gleiches für den Fall einer Regelungslücke.
Kirchheim bei München, 25.06.2020 HR